Hausordnung

Milchhaus (Service-Apartments), Am Wörth 9 in D-85354 Freising

Jeder Eigentümer, seine Angehörigen, die Gäste des Apartment-Hauses oder Mieter, bilden zusammen mit den anderen Hausbewohnern eine Hausgemeinschaft. Jedes Mitglied dieser Hausgemeinschaft muss an der Erhaltung eines auf gegenseitiger Rücksichtnahme an Toleranz begründeten guten Zusammenlebens interessiert sein und daran tätig mitwirken. Keinem Hausbewohner dürfen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus, Nachteile erwachsen. Ziel soll es sein, die Hausgemeinschaft zu fördern und die Erhaltung und Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums zu sichern. Sie hat nicht den Zweck, die Rechte der Eigentümer oder Mieter einzuschränken. 

Allgemeines:

Die Apartments verstehen sich als vollmöblierte und löffelfertige 1-Zimmerwohnungen und verfügen über eine voll eingerichtete Edelstahl-Mini-Einbauküche, ein Duschbad und eine Gemeinschaftsterrasse im 1. Stockwerk auf der Südseite zur Wörth-Moosach.
Der Zugang zur Haustüre, den Apartments und dem Müllraum ist für jeden Nutzer über spezifisch eingerichtete PIN-Codes oder Zugangskarten (auch Schlüssel genannt) vorgesehen, die sich zum Entsperren der Schlösser an den entsprechenden Türen eignen. 

              Das Rauchen ist im gesamten Haus inkl. in den Apartments verboten!

  1. Schutz des Hauses vor Diebstahl und Vandalismus

Alle Hauszugangstüren sind im Interesse der Sicherheit auch tags­über stets geschlossen zu halten. Die Terrassentür zur Gemeinschaftsterrasse ist ebenso auch tags­über stets geschlossen zu halten. Nicht berechtigten Per­sonen soll dadurch der Zutritt zum Haus verwehrt werden. Das Mülltor ist auch tags­über stets geschlossen zu halten.

  1. Schutz vor Brandgefahr

Offenes Licht und Rauchen gefährden das Eigentum aller Treppenhäuser. Die Apartments mit ihren Zimmern und Bädern, die Flure, die Treppenhäuser, der Wasch-/Trockenraum und die Rezeption sind keine Aufbewahrungsorte für leicht entzündbare und feuergefährliche Stoffe sowie motorbetriebene Zweiradfahrzeuge. Das Waschen und hantieren mit feuergefährlichen Mitteln in geschlossenen Räumen ist nicht erlaubt.

Die Flurinnentüren in den beiden Treppenhäusern im 1. OG und im DG sind stets geschlossen zu halten, da sie nur dadurch ihren Zweck zum Brandschutz erfüllen. Das gilt ebenso für die Türen zum Wasch-/Trockenraum, der Rezeption und des EG-Putzraums unter der Treppe.

  1. Schutz vor Lärm

Ruhestörender Lärm ist im Interesse aller Gäste/Hausbewohner zu vermeiden.

Die allgemeine Haus- und Nachtruhe – Montag bis Freitag – von 12.00 bis 14.00 Uhr und von 22.00 bis 08.00 Uhr, sowie die Samstag-Ruhezeiten – von 12.00 bis 14.00 Uhr und von 17.00 bis 08.00 Uhr sind zu beachten. An Sonn- und Feiertagen ist ganz besonders auf das Ruhebedürfnis der Hausbewohner Rücksicht zu nehmen. In dieser Zeit haben alle ruhestörenden Tätigkeiten zu unterbleiben.

Diese Regelung gilt auch ins besonders für den Bereich der öffentlichen Außenanlage, da sich das Apartment-Haus mitten in der Altstadt von Freising befindet. Laut Polizeiverordnung sind alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Ruhe zu stören. Kinder dürfen im Treppenhaus nicht spielen und lärmen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist vor allem auch geboten beim Schließen der Türen, bei Benutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten, Musikwiedergabegeräten, Plattenspielern, Musikinstrumenten, Spielekonsolen, SMART-Home Geräten, Haushaltsgeräten, Heimwerkergeräten, Schreibmaschinen, usw. Bei der Benutzung von Musikinstrumenten und von Ton­übertragungs- und Tonwiedergabegeräten ist stets Zimmer­lautstärke einzuhalten.

Waschmaschinen und Trockner dürfen nach 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr nicht benutzt werden.

  1. Schutz des gemeinschaftlichen Eigentums

Jeder Eigentümer, Gast des Apartment-Hauses und auch Mieter müssen sich dessen bewusst sein, dass Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum allen zur Last fallen, sofern nicht vom Verursacher Ersatz verlangt werden kann. Jeder Hausbewohner sollte daher im eigenen Interesse bestrebt sein, solche Schäden zu vermeiden oder zu verhindern. Zur Pflege des Treppenhauses mit Fluren und der gem. Räume (Wasch-/Trockenraum, gem.

 

 

 

Terrasse im 1. OG) ist eine Reinigungskraft und wird bei Bedarf ein zusätzlicher Hausmeister eingesetzt. Die Einsetzung dieser Kräfte für die Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums entbindet die einzelnen Hausbewohner nicht von eigenen Beiträgen, damit das Haus, die gemeinschaftlichen Zugänge und öffentlichen Außenanlagen stets einen sauberen und gepflegten Eindruck machen.

  1. Schutz der Apartments / Reinigungs- und Wäschewechseltermine in den Apartments

Jeder Gast des Apartment-Hauses und auch Mieter müssen sich bewusst sein, dass bei der Übergabe/Rückgabe festgestellte Schäden an den Apartments und der Einrichtung, Zerstörungen/Verluste von Gegenständen/Accessoires und ähnliches in Rechnung gestellt werden können, sofern der Gast/Mieter der Verursacher ist. Als Sicherheit hierzu wird vor Beginn der Nutzung der Apartments vom Gast eine Kaution hinterlegt. Jeder Hausbewohner sollte daher im eigenen Interesse bestrebt sein, solche Schäden und Tatbestände zu vermeiden oder zu verhindern. Zur Pflege der Apartments und zum Wechsel der Bettwäsche und Handtücher ist vertraglich geregelt und im Mietpreis/Buchungspreis enthalten, dass obligatorisch in einem bestimmten Turnus eine Reinigungskraft  eingesetzt wird. Optional können darüber hinaus über den Vermieter gegen Gebühr eine Reinigungskraft oder zusätzliche Bettwäsche/Handtücher bestellt werden.

 

Reinigungs- und Wäschewechseltermine in den Apartments

Den Reinigungskräften ist am Tag der obligatorischen Reinigung und/oder des Wäschewechsels (z.B. bei täglicher Reinigung oder nach Bekanntgabe der Termine am Aushang) Zugang in das Apartment zu gewähren. Um den Reinigungskräften ihre Arbeit zu erleichtern und das Reinigungsergebnis in den Apartments zu verbessern sind zum Schutz und zur Pflege des Eigentums vorher das Bad (wie z.B. das Waschbecken / die Dusche) und der Wohn-/Schlafraum zu ordnen oder frei zustellen. Alle Flächen (z.B. Boden, Waschbecken und Küche mit Ausgussbecken) und alle Stellflächen (z.B. am Badspiegel) mit Ausnahme der Flächen mit hauseigener Dekoration sind hierbei vor den jeweiligen Terminen rechtzeitig freizumachen.

  1. Anzeigen von Schäden

Treten Schäden am Gemeinschaftseigentum auf, oder entstehen Schäden in den Apartments (z.B. eindringendes Wasser / Glasbruch an Geschirr oder Fenstern), so ist dies unverzüglich zu melden, damit sofortige Maßnahmen zur Behebung oder zum Austausch getroffen werden können.

Mängel und Störungen an technischen Einrichtungen oder Anlagen (z.B. Sanitär-Wasser, Heizung) sind ebenfalls unverzüglich zu melden. Im Falle unmittelbarer Gefahr für das Haus, seine Bewohner oder Dritte hat jeder Gast oder Mieter, soweit er dazu imstande ist, für Abhilfe oder für Anbringung zweckentsprechender Hinweise (Warnzeichen) zu sorgen. Sofern der einzelne Wohnungseigentümer oder Gast/Mieter nicht anwesend ist, ist es bei drohender Gefahr dem Betreiber des Apartmenthauses, dem Vermieter, Verwalter oder dem beauftragten Handwerker unter Hinzuziehen eines Zeugen gestattet, zur Behebung des Schadens bzw. zur Bedienung von Absperrschiebern, Arbeitsklappen usw. die betreffenden Apartments oder Räume zu öffnen.

  1. Rauchwarnmelder

In den einzelnen Apartments und Fluren sind Rauchwarnmelder installiert. Diese sollten außer in der Nacht zwischen ca. 21.00 – 7.00 Uhr (MEZ, Winterzeit) ca. alle 48 s grün blinken. Eine Störung oder ein Alarm kann durch kurzes Drücken der Testtaste stumm geschaltet werden. Das Entfernen oder Deaktivieren des Rauchwarnmelders durch den Gast oder Mieter ist nicht erlaubt. Wird der Melder nachweislich ohne Rücksprache mit dem Vermieter bzw. Eigentümer entfernt oder deaktiviert so haftet der Gast oder Mieter für dadurch verursachte Schäden, auch für Schäden an der Gesundheit und dem Leben anderer. Bei dauerhaften Problemen mit dem Melder wie z.B. mit unverhofften, dauerhaften oder ungewöhnlichen Warnsignalen ohne erkennbare Ursache verständigen Sie bitte den Vermieter bzw. Eigentümer. Ein Batteriewechsel ist durch den Mieter/Gast nicht durchzuführen, die Lebensdauer der Melder liegt lt. Hersteller bei 10 Jahren. Eine Funktionsprüfung erfolgt turnusgemäß ca. alle 12 Monate durch den Vermieter oder Eigentümer.

  1. Haustierhaltung/Tierhaltung

Die Haustierhaltung und die Haltung Tiere aller Art sind im gesamten Haus nicht erlaubt. Auch Besucher und Angehörige dürfen keine Haustiere/Tiere im Haus und in den Apartments mitführen.

  1. Untervermietung/Besucher/zusätzliche Gäste/Buchungsanfrage

Eine Untervermietung ist nicht erlaubt. Darüber hinaus ist jeder zusätzliche Gast über eine Buchungsanfrage rechtzeitig mit dem Vermieter/Verwalter abzustimmen und spätestens am Vortag der Anreise bis 11 Uhr bei ihm anzumelden (z.B. an der Rezeption/Telefon). Ein Meldeschein ist in Gegenwart des Betreibers auszufüllen oder abzugeben. Bei einem Aufenthalt des/der zusätzlichen Gastes/Gäste sind pro zusätzlicher Person und Apartment und Nacht weitere Gebühren/Entgelte fällig (wenn diese Gebühren nicht vertraglich oder in den AGBs geregelt sein sollte, dann erhält man diese auf Nachfrage beim Betreiber/Vermieter) und werden in Rechnung gestellt.

  1. Fernsehanschluss/Internet (W-)LAN

In der Wohnanlage besteht eine Gemeinschaftsantenne (Satellit), die in jedem Apartment einen  Smart-TV versorgt. Es besteht daher die Möglichkeit verschiedene Dienste wie z.B. Netflix auf eigene Kosten in Anspruch zu nehmen. Ebenso kann mit dem vorhanden LAN und auch dem WLAN das Internet genutzt werden. Zugänge oder Passwörter hierzu, sofern nicht öffentlich ausgehängt, erhalten Sie vom Vermieter oder Eigentümer. Wir behalten uns hier aufgrund der Thematik zur sog. Störerhaftung und in Bezug auf das Telemediengesetzes vor, bei Bedarf gewisse Internetseiten zur Nutzung zu sperren. Auch behalten wir uns aus Sicherheitsgründen vor, die WLAN-Passwörter/-zugänge regelmäßig zu ändern.

 

  1. Briefe/Postzustellung

Briefe/Post können durch den Zusatz „c/o Apartment xx“ auf der Adresse über den Briefkasten am Hauseingang empfangen werden: àBeispiel: Milchhaus, c/o Apartment 1, Am Wörth 9, D-85354 Freising. Sie werden einem Fach an der Rezeption zugeordnet. Ohne Angabe des Apartments kann nicht gewährleistet werden, dass die Post korrekt zugestellt bzw. verteilt wird.

 

  1. Sonstiges

a.) Das Betreten des Technik- und Heizungsraumes durch Unbefugte ist verboten. Das Einstellen der Heizung ist nur eingewiesenen Personen erlaubt.

b.) Die Entnahme von Energie außerhalb der Apartments ist nicht gestattet. In die Gaszufuhr und den –zähler im Müllraum darf nicht eingewirkt werden. Es darf kein Gas entnommen werden. Wasser aus dem Müllraum darf nur nach Rücksprache mit dem Vermieter oder Eigentümer entnommen werden.

c.) Eine Mülltrennung ist anzuwenden!

Für das Apartment-Haus stehen im Müllraum (zugänglich durch Ihren Schlüssel) Bio- und Restmülltonnen zur Verfügung. Ebenso sind für die Mieter/Gäste im Müllraum leere Bio-Abfalltüten und gelbe Säcke (z.B. Kunststoffbehälter, Plastik usw.) hinterlegt.

In den Apartments ist 1 (Kombi-)Abfalleimer vorhanden, wobei 1 Eimerseite für Restmüll und 1 Eimerseite für Abfälle zum gelben Sack vorgesehen ist.

Bio-Abfall ist extra in den zur Verfügung gestellten Bio-Abfalltüten einzubringen und danach im Müllraum zu deponieren.

Gelbe Säcke sind oben auf den Regalen im Müllraum zu deponieren, nicht vor dem Haus. In die gelben Säcke gehört kein Biomüll!

 

Der Müll ist selbstständig vom Mieter/Gast im Müllraum getrennt (Rest- und Biomüll sowie Gelber Sack) zu entsorgen.

 

Es gilt die Entsorgungssatzung der Stadt Freising. Der Entsorgungskalender mit den entsprechenden Entleerungsterminen der betreffenden Mülltonnen und Säcke wird im Müllraum oder am Aushang ausgehängt und sollte beachtet werden. Spätestens am Tag vor der Entleerung sollte der Müll aus den Apartments und Räumen in der jeweiligen Tonne eingebracht sein.

d.) Um Verstopfungen zu vermeiden, dürfen Haus- und Küchenabfälle, Zellstoffe, Binden, Babywindeln oder Einlagen weder in die WC-Anlage noch in das Abflussbecken eingebracht werden. Ermittelte Verursacher tragen die Kosten des Reinigungs- und Reparaturdienstes.

e.) Sperrige Güter dürfen nicht in die Müllbehälter abgelagert werden; Textilien, Pappkartons, Altpapier und Glas hat jeder Mieter/Gast dem Recycling/der Wiederverwertung (z.B. beim städtischen Bauhof) zuzuführen. Diese Güter dürfen nicht im Haus oder im Müllraum des Apartment-Hauses entsorgt werden. Der Grundsatz „Müllreduzierung durch Müllvermeidung“ ist stets zu beachten.

f.) Teppiche, Kleider usw. dürfen nicht aus Fenstern oder von Balkonen / Terrassen ausgeklopft oder ausgeschüttelt werden.

g.) Treppen, Flure sind keine Arbeits- oder Abstellräume; Terrassen sind ebenfalls keine Abstellbereiche. Sie dürfen daher nicht zum Ablegen oder Aufbewahren von Gegenständen (Fahrräder/Kleinmöbel/Papier/Abfall/Reifen usw.) benutzt werden. Die Treppenhäuser sind bei Feuer u.U. als Fluchtwege vorgesehen; deshalb dürfen keine Blumen und Pflanzen abgestellt werden. Mopeds/Motorräder/Mofas oder deren Räder/Reifen dürfen nicht in das Haus eingebracht werden. Fahrräder ebenfalls nicht.

h.) Bei längerer Abwesenheit wie z.B. Urlaub sollten Betreiber, Vermieter oder Eigentümer über die Weitergabe von Schlüsseln/Karten/PIN-Codes bei Nachbarn oder Bekannten informiert sein; dadurch kann in Notsituationen (Rohrbruch) zügig geholfen und evtl. größere Schäden vermieden werden.

i.) Das Grillen mit offenem Feuer, mit Gas oder das Nutzen von Elektrogrillgeräten ist auf der gemeinschaftlichen Terrasse und der Terrasse zum Apartment nicht erlaubt.

j.) Bei Ungezieferbefall sind Vermieter oder Eigentümer sofort zu informieren.

k.) Im Winter sind gefährdete Einrichtungen (Heizkörper/ durch die Apartments verlaufende Wasserleitungen) durch geeignete Maßnahmen vor dem Einfrieren zu schützen. Abwesenheit aus der Wohnung entbindet den Gast/Mieter nicht von den Frostschutzmaßnahen. Um den Wärmehaushalt im Hause zu gewährleisten, sollte auch bei Abwesenheit des Bewohners/Gast (od. leer stehenden Wohnungen) während der Heizperiode angemessen geheizt werden. Ständig gekippte Fenster verursachen lüftungstechnisch bedingte Kältebrücken; dadurch entsteht Tauwasser- mit Schimmelbildungsgefahr. Daher sind kurze ca. 5 min. dauernde Stoßlüftungen quer über mehrere vollständig geöffnete Fenster bevorzugt durchzuführen.