AGBs – Milchhaus (Service Apartments)
- 1 Geltungsbereich
- Das Milchhaus (Service Apartments) wird betrieben von der Wilde, Jürgen & De Prophetis Riccardo GbR [im folgenden „Milchhaus (Service Apartments)“ genannt].
- Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Gastaufnahmeverträge über die Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Kunden bzw. Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Milchhaus (Service Apartments). Geschäftsbedingungen des Gastes gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Sollte das zugesagte Apartment nicht verfügbar sein, so ist das Milchhaus (Service Apartments) berechtigt, dem Mieter/Nutzer/Gast gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen, ohne dass der Gast hieraus Ansprüche herleiten kann.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen oder gebuchten Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Milchhaus (Service Apartments).
- 2 Vertragsabschluss
- Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Milchhaus (Service Apartments) zu einer Reservierung bzw. Anfrage an den Gast zustande. Bei Beherbergungsverträgen steht es dem Milchhaus (Service Apartments) frei, diese schriftlich (auch per E-Mail, Fax u.ä.) zu bestätigen.
- Mehrere Gäste, Kunden oder Besteller haften als Gesamtschuldner.
- § 540 I S. 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- 3 Stornierung/Nutzungsdauer
- Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes von dem mit dem Milchhaus (Service Apartments) abgeschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des Milchhaus (Service Apartments). Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Soweit nicht anders vereinbart, werden im Falle der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes folgende Gebühren fällig:
ab dem 30. Tag vor der geplanten Anreise 80% der bestellten/reservierten Leistungen;
ab dem 3. Tag vor der geplanten Anreise 100% der bestellten/reservierten Leistungen
- Soll das Mietverhältnis/der Buchungszeitraum verlängert werden, muss dies schriftlich angefragt werden und wird bei Verfügbarkeit vom Milchhaus (Service Apartments) bestätigt.
- Ein Wechsel des/der Gäste während der Laufzeit ist nur mit Zustimmung des Milchhaus (Service Apartments) gestattet.
- Vorrangig gelten darüber hinaus die in schriftlichen Vereinbarungen zwischen Kunde und Milchhaus (Service Apartments) festgelegten Laufzeiten, Kündigungsfristen und Bedingungen (z.B. Kaution und Kautionshöhe).
- 4 Rücktritt des Milchhaus (Service Apartments)
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung vom Gast nicht fristgerecht geleistet, so ist das Milchhaus (Service Apartments) zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Milchhaus (Service Apartments) berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- höhere Gewalt oder andere vom Milchhaus (Service Apartments) nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- das Milchhaus (Service Apartments) begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Milchhaus (Service Apartments) zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen § 1 Punkt 3 oder § 3 Punkt 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt des Milchhaus (Service Apartments) entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Milchhaus (Service Apartments) gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- 5 Leistungen/Preise/Zahlungen
- Das Milchhaus (Service Apartments) ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.
- Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Milchhaus (Service Apartments) spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Milchhaus (Service Apartments) über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Milchhaus (Service Apartments) kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
- Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue schriftliche Reservierung oder Anfrage vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung ist ausgeschlossen. Ein nicht rechtzeitiger Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar.
Das Milchhaus (Service Apartments) ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung des Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einzulagern.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Milchhaus (Service Apartments) zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Boardinghouse an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Alle Forderungen des Milchhaus (Service Apartments) sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, werden die Forderungen bei Anreise bzw. zum Anfang der Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Weitere Leistungen, die während des Aufenthalts in Anspruch genommen werden, sind bei Abreise ohne Abzug fällig.
- Sollte der Gast/Mieter/Nutzer zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen und die Kosten den Betrag von 200,- € netto erreichen, so ist das Milchhaus (Service Apartments) berechtigt eine Zwischenrechnung zu erstellen.
- Das Milchhaus (Service Apartments) ist berechtigt, bei bestätigter Buchung und/oder Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kaution, Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
- Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Apartment belegen. Das Apartment steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannten Anzahl von Personen zur Verfügung. Die gelegentliche oder dauerhafte Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters/Betreibers. Der Preis für die Überlassung des Apartments erhöht sich in diesem Fall um den mit dem Anbieter vertraglich berechnetem Preis (mindestens 20,-€, netto, pro Person und Nacht, außer wenn vertraglich anderes vereinbart wurde).
- Die Rezeption ist nicht den ganzen Tag besetzt. Jedoch ist gewährleistet, dass Ihr Anliegen oder im Stör- bzw. Notfall die am Aushang angegebener Nummer erreichbar ist. Sie können Anfragen, Bestellungen, Störmeldungen oder Anregungen über E-Mail (info@milchhaus-freising.de) oder auch am Einwurfkasten an der Rezeption einbringen.
- 6 Umsatzsteuerliche Behandlung/Aufenthaltsdauer
- Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 sowie § 4 Nr. 12 Satz 2 Umsatzsteuergesetz erfüllt werden und ausschließlich Beherbergungsverträge im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen werden.
- Das Milchhaus (Service Apartments) weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Räume in keinem Fall auf Dauer und somit niemals für einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der § 8 und §9 AO zur Verfügung gestellt werden.
- Der anfragende bzw. buchende Gast erkennt dieses an und versichert, eine solche Nutzung weder zu beabsichtigen noch zu verlangen oder durchzuführen. Sofern der buchende Gast zur Nutzung für andere (wie z.B. für seine Mitarbeiter, Angestellte o.ä.) als sich selbst bucht oder/und für andere als sich selbst diesen Vertrag abschließt, stellt der Vertragspartner sicher, dass diese Gäste (wie z.B. seine Mitarbeiter o.ä.) der Miet- bzw. Aufenthaltssache über diese einschränkende Nutzungsanforderung in Kenntnis gesetzt werden, diese respektieren und zusammen entsprechende Maßnahmen ergreifen.
- Das Milchhaus (Service Apartments) hat das Recht, geeignete Nachweise zu Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthaltsort des Gastes zu verlangen und bei den Reservierungsunterlagen zu archivieren.
- 7 Haftung
- Der Gast, haftet für die Zahlung des vertraglich vereinbarten Betrages und die vom Gast, seinen Besuchern, oder sonstigen Dritten im Apartment verursachten Schäden. Schäden oder Mängel in dem überlassenen Apartment sind dem Milchhaus (Service Apartments) unverzüglich mitzuteilen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Milchhaus (Service Apartments) auftreten, wird das Milchhaus (Service Apartments) bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes/Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Die Haftung des Milchhaus (Service Apartments) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§701 bis 703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen.
- Zwischen dem Gast und dem Milchhaus (Service Apartments) kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn diesem ein Kfz-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird. Das Milchhaus (Service Apartments) haftet nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem öffentlichen zur Stadt Freising gehörigen Grundstück, auf den Nachbargrundstücken oder in der Parkgarage gegenüber abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt. Eine Überwachungspflicht durch das Milchhaus (Service Apartments) besteht nicht.
- Die verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere eine Garantiehaftung, für unser Unternehmen für Sachmängel ist ausgeschlossen.
- Das Milchhaus (Service Apartments) haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Milchhaus (Service Apartments) die Pflichtverletzungen zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Milchhaus (Service Apartments) beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten des Milchhaus (Service Apartments) beruhen. Einer Pflichtverletzung des Milchhaus (Service Apartments) steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Milchhaus (Service Apartments) auftreten, wird das Milchhaus (Service Apartments) bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes/Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
- 8 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
- Der Gast hat das ihm überlassene Apartment und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
- Für die Dauer der Überlassung des Apartments ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Apartments die Fenster (außer abgekippt) und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Regler/Schalter zur Fußbodenheizung auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
- 9 Rauchverbot, Tierhaltung
- Die Apartments des Milchhaus (Service Apartments) sind Nichtraucherapartments. Es gilt allgemeines Rauchverbot. Deshalb ist das Rauchen in den Apartments, auch am geöffneten Fenster, und im Haus untersagt. Rauchen ist nur im Freien oder auf dem Gemeinschaftsteil der Terrasse im 1. Obergeschoss erlaubt. Im Falle eines Verstoßes trotz vorhergehender Abmahnung ist das Milchhaus (Service Apartments) zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann das Milchhaus (Service Apartments) erforderlichenfalls die zusätzlichen Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch im Apartment in Höhe von mindestens 60,- Euro netto in Rechnung stellen. Der Nachweis eines höheren Schadens ist dem Milchhaus (Service Apartments) dabei vorbehalten und kann in Rechnung gestellt werden.
Sollte nachweislich eine zusätzliche Reinigung nötig werden, wird eine Pauschale in Höhe von 200,-€ netto in Rechnung gestellt werden. Dies kann auch gemäß §10 mit hinterlegten Sicherheiten verrechnet oder beglichen werden.
- Die Tierhaltung und Unterbringung in den gemieteten Apartments und im Haus ist nicht erlaubt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00,- € netto in Rechnung stellen. Zusätzliche Kosten und/oder Sicherheitsleistungen können entstehen.
- 10 Übergabe/Rückgabe des Apartment
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Bedienstete, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
- Bei Übergabe des Apartments stehen dem Kunden eine Inventarliste und die Hausordnung zur Verfügung.
- Das Milchhaus (Service Apartments) kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften). Das Milchhaus (Service Apartments) ist in diesem Fall berechtigt, die Kosten für die Beseitigung vom Kunden oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden (auch für entstandene Kosten gemäß §9) am Apartment mit der Sicherheit (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) des Kunden zu verrechnen oder anderweitig z.B. auf Rechnung einzuziehen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird das Milchhaus (Service Apartments) in der Regel zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.
- Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um den Schaden/die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Die Rückgabe des Apartments hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Kunde vorgefunden hat. Der Kunde hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus dem Apartment zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen.
Die Kosten der bei Rückgabe und Räumung der Apartments nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Kunde zum Zeitwert zu ersetzen. Als Abgleich dient die Inventarliste, die bei Übergabe zur Verfügung gestellt wird.
- Alle übergebenen Schlüssel oder Karten sind zurückzugeben. Für jede(n) einzelne(n) nicht zurückgegebene(n) Schlüssel/Karte berechnen wir 20,- Euro netto. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, ihm überlassene PIN-Codes, Schlüssel oder Karten an Dritte weiterzugeben oder vervielfältigen zu lassen. Für Besucher ist ausschließlich die Nutzung der Klingel an der Hauseingangstüre vorgesehen.
- Aus versicherungsrechtlichen Gründen bittet das Milchhaus (Service Apartments) den Kunden nach erfolgter Rückgabe, bei Verlassen des Apartments die Apartmenttüre zu schließen.
- 11 Technische Einrichtung
Das Milchhaus (Service Apartments) stellt ein mit technischen Geräten und Möbeln ausgestattetes Apartment zur Verfügung. Die Verwendung von eigenen elektrischen Geräten durch den Gast unter Nutzung des Stromnetzes des Milchhaus (Service Apartments) bedarf einer schriftlichen Genehmigung (außer Mobiltelefon, PC, o.ä.). Die Verwendung darf aber das Inventar (technischen Geräten und Möbeln) des Milchhaus (Service Apartments) z.B. durch falsche Positionierung oder Handhabung in keiner Weise schädigen.
Das Milchhaus (Service Apartments) ist berechtigt, die zu erwartenden Mehrkosten dem Gast zu berechnen und ggf. von der Kaution einzubehalten.
Das Milchhaus (Service Apartments) bietet dem Gast während seines Aufenthalts, die Möglichkeit einer kostenfreien Nutzung des Internets (LAN und WLAN). Nimmt der Gast diesen Service in Anspruch, verpflichtet sich dieser zur Einhaltung aller anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien. Für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung ist der Gast als Nutzer selbst verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt der Gast die volle Verantwortung aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung und stellt dem Milchhaus (Service Apartments) von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die Verbindungs- und Nutzerdaten werden bei Bedarf gem. den gesetzlichen Bestimmungen vom Milchhaus (Service Apartments) zum Nachweis aufgezeichnet. Das Milchhaus (Service Apartments) haftet nicht für die Verfügbarkeit und Störungsfreiheit des Internetzugangs. Preis- oder Mietminderung wird bei Nichtverfügbarkeit ausgeschlossen.
- 12 Datenschutz / Meldeschein
- Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten (z.B. im Vertrag oder Meldeschein) einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummern werden vom Milchhaus (Service Apartments) nach den gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen aufbewahrt und bei Bedarf elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung oder steuerliche Belange erforderlich.
- Der Meldeschein (in gedruckter und falls vorhanden in elektronischer Form) wird gemäß §30 BMG (Bundesmeldegesetz) aufbewahrt und innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet. Dies sofern nicht steuerliche Belange eine längerer Aufbewahrung nötig machen.
- 13 Sonstige Bestimmungen
- Als Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten gilt Freising als vereinbart.
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München.
- Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte und Vergleiche aller Art.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen.
- Es gelten die Gesetze und Verordnungen gewerblicher Beherbergungsbetriebe und nicht die der Mietgesetze.